Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Wenn ein Hund eine dritte Person beißt, muss der Hundehalter den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Denn lt. § 833 BGB gilt: `Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.` Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt in diesen und weiteren Fällen vor den finanziellen Konsequenzen dieser Haftungspflicht. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Angebot an.
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